25
Juli
2019

VOB/A 2019 am 18.07.2019 für den Oberschwellenbereich in Kraft getreten

Dr. Martin Dieckmann, LL.M.

Am 18.07.2019 ist durch eine an diesem Tag verkündete Änderung des § 2 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) die VOB/A 2019 für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft gesetzt worden. Sie ersetzt die VOB/A 2016 und gilt nun für alle Vergabeverfahren über Bauleistungen, die ab diesem Zeitpunkt europaweit bekanntgemacht wurden bzw. werden.

17
Juli
2019

Referentenentwurf: Einsichtnahme in das Transparenzregister ist bald für jedermann möglich. In welchen Fällen kann der wirtschaftlich Berechtigte die Einsichtnahme bereits jetzt verhindern?

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Mai 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849) vorgelegt. Geplant sind Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Wesentlich neu ist, dass die Einsichtnahme in das Transparenzregister künftig allen Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden soll. Ein wirtschaftlich Berechtigter, der nicht möchte, dass Angaben zu seiner Person von jedermann eingesehen werden kann, kann dies unter bestimmten, engen Voraussetzungen bereits jetzt verhindern.