15
September
2025

Das Bild der Geschäftsführerin als Bestseller

Dr. Christoph Cordes, LL.M.

Ein Portrait der Geschäftsführerin, das auf mehreren Nahrungsergänzungsmitteln zu Werbezwecken genutzt wird, stellt nicht nur einen „nachrangigen Beitrag“ im Sinne von § 32d Abs. 2 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dar. Der Fotograf kann in diesem Fall grds. Auskunft über den Umfang der Werknutzung verlangen, um ggf. einen Nachvergütungsanspruch aus § 32a UrhG geltend zu machen (BGH v. 18.06.2025, GRUR 2025, 1088 – „Portraitfoto“).

04
September
2025

Auf Achse

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Woran denken Sie, wenn Sie diesen Begriff lesen? Kommt Ihnen hierbei die Serie aus den 80ern mit Manfred Krug als Truckerfahrer in der Hauptrolle in den Sinn oder das gleichnamige Spiel des Jahres 1987 oder denken Sie vielleicht an den so betitelten Song der schottischen Band Franz Ferdinand auf ihrem Debütalbum 2004?