18
Juni
2021

Heidi vs. Günther: Streit um „Leni Klum“-Marke

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Es ist mittlerweile allgemein üblich, Personennamen als Marke zu registrieren. Von hoher Bedeutung ist dies für solche Personennamen, die ein Merchandising-Potential aufweisen und damit aufgrund ihrer Popularität der Marke von Anfang an einen hohen Wert verleihen. Hierzu zählen insbesondere Personen der Zeitgeschichte, wie bekannte Künstler, Politiker, Schauspieler, Sportler, Models und zunehmend auch Social Media „Stars und Sternchen“.