Ein Arbeitsvertrag als angemessene Geheimhaltungsmaßnahme
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen können auch in vertraglichen Vereinbarungen liegen. Dabei kommt es jedoch auf die Art des Geschäftsgeheimnisses an.
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen können auch in vertraglichen Vereinbarungen liegen. Dabei kommt es jedoch auf die Art des Geschäftsgeheimnisses an.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, welches sich unter anderem mit dem Erwerb und der Auswertung von Urheber- und Merchandisingrechten, insbesondere durch Vergabe von Verwertungsrechten an Figuren von Buch-, Film- und Fernsehproduktionen für die Herstellung und den Vertrieb entsprechender Lizenzprodukte. Dabei bietet die Klägerin unter anderem Lizenzen zu den Kinderklassikern „Die Maus", „Der kleine Maulwurf' und auch betreffend den streitgegenständlichen „Bobo Siebenschläfer" an.
Dem FC Bayern drohen Schadensersatzansprüche wegen des Verkaufs von Merchandising Artikeln mit Karikaturen von Ribéry und Robben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 20. August 2020 (Az. 6 U 270/19) festgestellt, dass ein Unternehmen nicht mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen (“Likes”) werben darf, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden.
Der Werbeeindruck einer Herstellung in Deutschland ist nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig.