Gewerblicher RechtsschutzKunst und Kultur
Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)
Dieser aus dem Jahre 1995 stammende Song der „Hamburger Schule“ Band Tocotronic kommt einem in den Sinn, wenn man die Pressemitteilungen zum aktuellen Urteil des OLG München studiert, in dem es um das letzte noch offene (juristische) Kapitel des 1984 verfilmten Jugendbuchklassikers „Die unendliche Geschichte“ geht (Urt. v. 21.03.2019, Az. AZ 29 U 2105/18).
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)
Das Landgericht Karlsruhe hat in einem kürzlich ergangenen Urteil entschieden, dass die Influencerin Pamela Reif ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss (Az. 13 O 38/18 KfH). Sie hat bereits angekündigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Julian Leucht
Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im gewerblichen Rechtsschutz wurde in der Vergangenheit so kontrovers diskutiert wie die zu den Rückrufpflichten im Kontext mit Unterlassungsansprüchen. Vor allem in einstweiligen Verfügungsverfahren, mit denen Unterlassungsansprüche in der Regel sehr schnell durchgesetzt werden, besteht bei der Rechtsprechung des BGH die Gefahr, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Das sollte bei dieser Verfahrensart eigentlich gerade ausgeschlossen sein.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)
Das Kammergericht hat in einem kürzlich ergangenen Urteil (Az. 5 U 83/18) klargestellt, wann Posts auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Die Bloggerin Vreni Frost hatte sich zunächst eine einstweilige Verfügung „gefangen“, die durch das Kammergericht teilweise aufgehoben wurde.