02
Juli
2018

Höchste Zeit, sich vorzubereiten - auf das neue Geschäftsgeheimnis-Gesetz

Dr. Christian Hoppe, Dr. Dirk Meinhold-Heerlein

Unternehmen, die sich jetzt nicht um ihre Geschäftsgeheimnisse kümmern, geraten in die Gefahr, sie zu verlieren. Schon im Herbst wird das neue „Geschäftsgeheimnis-Gesetz“ in Kraft treten. Der rechtliche Schutz wird dann davon abhängig sein, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen worden sind. Was das ist, ist unklar. Diese Unklarheit ist ein Problem. Sie zwingt die Unternehmen zu erhöhter Aktivität.

25
April
2018

Werbeblocker rechtmäßig – Ende der kostenlosen Qualitätsmedien?

Lara Bos

Werbeblocker erfreuen sich bei Internetusern immer größerer Beliebtheit, um unerwünschte Online-Werbung zu verhindern. Doch geht dieser Trend zu Lasten der Medienkonzerne, die in erheblichen Umfang von den Werbeeinnahmen abhängig sind. Sie halten die Werbeblocker für rechtswidrig und klagten. Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte nun mit einem Grundsatzurteil eine klare Absage.

07
März
2018

Besteuerung der grenzüberschreitenden Überlassung von Software und Datenbanken

Dr. Christoph Cordes, LL.M., Dr. Robert Kroschewski

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 (Dokument Nr. 2017/0894289) Stellung zu den sogenannten Inbound-Fällen – d. h. unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Lizenzgeber, der einem Lizenznehmer in Deutschland eine Software oder Datenbank zur Nutzung überlässt, der sogenannten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Das Schreiben ist insbesondere für deutsche Lizenznehmer von Bedeutung, weil diese im Falle des Eingreifens der beschränkten Steuerpflicht einen sogenannten Steuerabzug („Quellensteuer“) in Höhe von 15 % des gesamten Entgelts vornehmen müssen. Nimmt der deutsche Lizenznehmer den Abzug nicht vor, droht ihm, die Quellensteuer selbst tragen zu müssen.

01
März
2018

Größtes Glück dank tiefem Rot? Markenrechtlicher Schutz für Louboutin-Sohlen in Gefahr

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Keine guten Nachrichten für den französischen Designer Christian Louboutin: Seinen weltbekannten High-Heels – Markenzeichen: rot lackierte Sohlen – droht eine juristische Niederlage. Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH, Maciej Szpunar, genießen die charakteristischen rote Sohlen (Farb-Code: Pantone 18 1663TP) der Luxusmarke keinen Schutz durch das europäische Markenrecht.