01
September
2017

Abenteuer Panoramafreiheit: „AIDA Kussmund“ auf hoher See

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Eine Argumentation fast so abenteuerlich wie eine Kreuzfahrt eigentlich sein sollte. Bei der Auslegung des § 59 UrhG reist der BGH nicht ans Ende des Horizonts, begibt sich aber in seinem Urteil vom 27. April 2017 (Az. I ZR 247/15) nah an die Wortlautgrenze, um ein bemaltes Kreuzfahrtschiff in den für Fotografen sicheren Hafen der Panoramafreiheit zu manövrieren.

04
Juli
2017

Ich habe heute leider kein Foto für Dich – Aufnahmen gemeinfreier Gemälde dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Fotografien von Werken, deren urheberrechtlicher Schutz bereits abgelaufen ist, dürfen nicht in eine Online-Mediendatenbank hochgeladen werden, wenn ein Fotografieverbot bestand. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 U 204/16) gab einem städtischen Museum Recht, das gegen einen solchen Upload vorgegangen war.