Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
In einem Urteil vom 15.07.2020 (Az. 3 Sa 736/19) hat das LAG Köln das Nachschieben von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozess scheitern lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine vorherige Mitteilung dieser, den schwerbehinderten Arbeitnehmer betreffenden, Kündigungsgründe an das Integrationsamt gefehlt habe. Von einer Nachholbarkeit der Mitteilung wurde – anders als bei der Betriebsratsbeteiligung – nicht ausgegangen.
Rechnungslegung
Michael Kapitza, Beatrix Arlitt
Während die Beantragung von Kurzarbeitergeld und Erstattungsbeiträgen für Sozialleistungen – zumindest in der Praxis – einige Hürden aufweist, erscheint die Bilanzierung geradezu einfach. Erfreulicherweise ist es das auch. Fast …
Vermögensnachfolge
Meike Isabel Bever, LL.M.
Sowohl das handschriftliche als auch das notarielle Testament müssen vom Erblasser unterzeichnet werden. Hieran sind allerdings unterschiedliche Anforderungen zu stellen: Denn die Unterschrift bei einem notariellen Testament dient gerade nicht der Identifizierung des Testierenden. Worauf es hierbei ankommt, hat das OLG Köln klargestellt (OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2020, Az. 2 Wx 102/20).
Arbeitsrecht
Lange bestand Unsicherheit über die Wirksamkeit von Online-Krankschreibungen. Eine jüngst verabschiedete Änderung der AU-Richtlinie schafft nun Klarheit. Eine AU-Ausstellung per Telemedien kommt nur beim eigenen Hausarzt in Betracht. Dem Geschäftsmodell der AU-Plattformen dürfte damit die Grundlage entzogen sein.
Kunst und Kultur
Meike Isabel Bever, LL.M.
Über den Umgang mit Kulturgütern kolonialer Herkunft wird seit einiger Zeit intensiv diskutiert. Die „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“, die im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase kürzlich eingerichtet worden ist, soll die Rückgabe entsprechender Kulturgüter an die Herkunftsstaaten vereinfachen. Die Kontaktstelle ist als erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland gedacht.