10
August
2017

Kundendaten beim Asset-Deal: Keine Ware wie jede andere

Dr. Frank Bongers, Dr. Sebastian Garbe

Kundendaten können im Rahmen von Asset-Deal-Verträgen nicht beliebig übertragen werden. Bei Missachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen drohen Verkäufer und Käufer schon heute empfindliche Bußgelder von bis zu EUR 300.000,00. Diese steigen ab dem 25.05.2018 extrem an. Eine Lösung für die datenschutzkonforme Übertragung von Kundendaten könnte die sogenannte Widerspruchslösung bieten.

09
August
2017

Bundesfinanzhof gibt Revision in einer gemeinnützigkeitsrechtlich und spendenrechtlich bedeutsamen Grundsatzentscheidung statt

Dr. Robert Schütz, Dr. Julia Runte, LL.M.

Mit Gerichtsbescheid vom 20.03.2017 hat der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in einer gemeinnützigkeitsrechtlich und spendenrechtlich bedeutsamen Grundsatzentscheidung der Revision des BUND Hamburg e.V. auf ein Urteil des FG Hamburg vom 25.02.2015 hin stattgegeben.