Datenschutz und IT-Recht
Dr. Christoph Cordes, LL.M., Lara Bos
Der Bundesrat hat erwartungsgemäß am 12.05.2017 dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU) zugestimmt. ). Zuvor hatte – wie bereits berichtet – der Bundestag am 27.04.2017 das neue Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und wird zeitgleich mit der DS-GVO am 25.05.2018 in Kraft treten. Unternehmen müssen daher bis zum 25.05.2018 die DS-GVO und das neuen Bundesdatenschutzgesetzes umsetzen.
Vermögensnachfolge
Mit Urteil vom 27.01.2017 hat das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 56 / 16 F) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Beteiligungsträgerstiftung nicht zur Nachversteuerung von begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen führt.
Arbeitsrecht
Am 12.05.2017 hat der Bundesrat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30.03.2017 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, (Entgelttransparenzgesetz) keinen Antrag auf Einsetzung eines Vermittlungsausschusses zu stellen und dem Entwurf somit zuzustimmen. Der Gesetzesentwurf hat damit die letzte Hürde des Gesetzgebungsverfahrens genommen und wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Unterschrift weitergeleitet. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) soll das Gesetz nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich zum 01.07.2017 in Kraft treten.
Umweltrecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Verpackungsgesetz bis zuletzt auf der Kippe stand, hat dieser nun doch am 12.05.2017 erfolgreich den Bundesrat passiert, und das Gesetz kann in seinen wesentlichen Teilen zum 01.01.2019 in Kraft treten. Entgegen dem Votum seines Umweltausschusses verzichtete der Bundesrat mehrheitlich auf eine Anrufung des Vermittlungsausschlusses. So hat das jahrelange Tauziehen um die Modalitäten der zukünftigen Verpackungsentsorgung doch noch in dieser Wahlperiode des Bundestages ein Ende gefunden.
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Nach dem Körperschaftsteuergesetz gilt im Grundsatz (§ 8c KStG): Wechseln bei Kapitalgesellschaften die Anteilseigner, fallen deren steuerliche Verlustvorträge zumindest teilweise weg (wenn dies mehr als 25 % der Anteile betrifft). Dieser gesetzliche Mechanismus hat so von Verfassung wegen keinen Bestand. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29.03.2017 die Unvereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes festgestellt. Eine zulässige Typisierung zur Missbrauchsbekämpfung könne darin nicht gesehen werden, denn die Identität einer Kapitalgesellschaft ließe sich nicht allein an der Person des (Minderheits-)Gesellschafters festmachen.