Arbeitsrecht
Greta Groffy
+++ Update +++ Die Bundesregierung versucht mit ständig aktualisierten Maßnahmen, die Belastungen für die Wirtschaft in der Corona-Krise abzumildern. Arbeitgeber sind gehalten, arbeitsrechtliche Instrumente und die aktuellen staatlichen Förderungen richtig zu nutzen. Dies betrifft neben der Erstattung der Lohnfortzahlung bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit oder arbeitnehmerseitiger Quarantäne vor allem die kurzfristige Überbrückung von Arbeitsausfällen mittels Kurzarbeit.
Rechnungslegung
Michael Kapitza
Gerade in Zeiten von Corona fürchten viele Vorstände und Geschäftsführer persönliche Haftungsrisiken, wenn sie einen Abschluss unterschreiben, der sich schon wenige Tage nach Unterzeichnung als falsch herausstellen kann. Etwa weil Prognosen und Annahmen unzutreffend waren.
Arbeitsrecht
Katharina Krimm, Dr. Erwin Salamon
Eine Transfergesellschaft kann zu erheblichen Kosteneinsparungen bei der zeitlichen Abfolge einer Restrukturierungsmaßnahme beitragen. Dabei sind die Voraussetzungen nicht hoch aufgehängt, sondern einfach zu erfüllen.
Arbeitsrecht
Katharina Krimm, Dr. Erwin Salamon
Bei Restrukturierungen ist für die Beratungen bzw. Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan häufig keine genaue Zeitspanne planbar. Erst wenn das Interessenausgleichsverfahren abgeschlossen ist, können betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Wenn geplante Restrukturierungsmaßnahmen bereits zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist eingreifen sollen, stellt sich die Frage nach einer Personalkostenreduzierung während dieses überschießenden Zeitraums.