28
Januar
2016

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum 31.12.2015 zeichnet sich ein Wahlrecht ab

Michael Kapitza, Beatrix Arlitt

Nachdem es zunächst so aussah, das das Verfahren zur Ermittlung des Abzinsungssatzes der Pensionsrückstellungen auch für die nahe Zukunft quasi zementiert ist hat das Bundeskabinett gestern vorgeschlagen, bei der Durchschnittsbetrachtung für die Bewertung von Pensionsrückstellungen nicht mehr auf die vergangenen sieben, sondern auf die vergangenen zehn Geschäftsjahre abzustellen.