Gewerblicher Rechtsschutz
Lara Bos
Werbeblocker erfreuen sich bei Internetusern immer größerer Beliebtheit, um unerwünschte Online-Werbung zu verhindern. Doch geht dieser Trend zu Lasten der Medienkonzerne, die in erheblichen Umfang von den Werbeeinnahmen abhängig sind. Sie halten die Werbeblocker für rechtswidrig und klagten. Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte nun mit einem Grundsatzurteil eine klare Absage.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG verwehrt in Betrieben einer juristischen Person (etwa einer GmbH oder einer AG) den Mitgliedern des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist (Geschäftsführung oder Vorstand), den allgemeinen Kündigungsschutz. Dies gilt zumindest immer dann, wenn die Organstellung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht. (BAG v. 21.9.2017 – 2 AZR 865/16).
Immobilienrecht
Mit der wiederholten vorbehaltlosen Bezahlung der höheren Miete stimmt der Mieter der Mieterhöhung konkludent zu.
Arbeitsrecht
Greta Groffy
In einer Stellenanzeige suchte ein Autohaus gezielt nach weiblichen Autoverkäuferinnen. Die darin liegende Benachteiligung sah das LAG Köln gemäß § 8 Abs. 1 AGG als gerechtfertigt an, da der Arbeitgeber bisher in seinem gesamten Verkaufs- und Servicebereich ausschließlich männliche Personen beschäftigte (LAG Köln v. 18.05.2017 - 7 Sa 913/16).
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
Der EuGH hat kürzlich bestätigt, dass nationale Regelungen zur befristeten Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über die Regelaltersgrenze hinaus weder gegen das unionsrechtliche Altersdiskriminierungsverbot noch gegen die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG („Rahmenvereinbarung“) verstoßen (EuGH v. 28.02.2018 – C-46/17). Somit ist es grundsätzlich auf Grundlage deutscher Gesetze oder Tarifvertrags zulässig, befristete Arbeitsverträge mit Rentnern zu vereinbaren.