12
April
2019

Rückruf der Rückrufpflicht bei Unterlassungsansprüchen?

Julian Leucht

Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im gewerblichen Rechtsschutz wurde in der Vergangenheit so kontrovers diskutiert wie die zu den Rückrufpflichten im Kontext mit Unterlassungsansprüchen. Vor allem in einstweiligen Verfügungsverfahren, mit denen Unterlassungsansprüche in der Regel sehr schnell durchgesetzt werden, besteht bei der Rechtsprechung des BGH die Gefahr, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Das sollte bei dieser Verfahrensart eigentlich gerade ausgeschlossen sein.

10
April
2019

Adblocker – der Streit geht weiter

Adblocker filtern Werbung aus Internetseiten, so dass die von vielen Internetnutzern als lästig empfundene Werbung erst gar nicht angezeigt wird. Verlage verdienen mit dieser Werbung Geld und sind in Anbetracht sinkender Auflagenzahlen dringend auf diese Einnahmen angewiesen. Werbeblocker schmälern die Reichweite dieser Werbung und sind aus Sicht der Verlagshäuser ein Problem.

03
April
2019

BGH-Entscheidung zur Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrates gegenüber Gesellschaften, deren Alleingesellschafter ein (zukünftiges) Vorstandsmitglied ist

„Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.“

 

Dies ist der Leitsatz eines von drei im Zusammenhang stehender Urteile vom 15. Januar 2019 (II ZR 392/17, Leitsatzentscheidung, II ZR 393/17, II ZR 394/17), mit denen die umstrittene und bisher vom BGH offen gelassene Frage entschieden wurde, ob § 112 Satz 1 AktG, der die Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat regelt, entsprechend gilt, wenn die AG ein Geschäft mit einer Gesellschaft abschließt, deren Alleingesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.

28
März
2019

Totenglöckchen des Internets?

Die neue EU-Richtlinie zur Reform des Urheberrechts ist heftig umstritten. Wenig überraschend ist, dass zu den Kritikern vor allem Konzerne gehören, die derzeit glänzende Geschäfte mit urheberrechtlich geschützten Inhalten machen. Die Kritik geht so weit, dass die Richtlinie als das Ende des freien Internets angesehen wird.