Datenschutz und IT-Recht
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht Geldbußen bis zu EUR 20 Mio. oder im Falle eines Unternehmens bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor. Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hat sich nun zur Bestimmung des Bußgeldrahmens bei Unternehmen geäußert. Danach könnten den Unternehmen Milliardenbußgelder drohen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Ein effektiver Schutz von Arzneimitteln über deren gesamten Lebenszyklus erfordert den überlegten Gebrauch des vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Schutzrechts-Instrumentariums. Patent-, Marken- und Unterlagenschutz greifen teils ineinander, teils ergänzen sie sich. Irreparable Fehler können vor allem ganz am Anfang, bevor die Vermarktungsphase einsetzt, gemacht werden.
Arbeitsrecht
Ein Bonusanspruch des Arbeitnehmers kann vertraglich so vereinbart werden, dass der Arbeitgeber über die Höhe dieses Anspruchs nach billigem Ermessen entscheidet. In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG nun betont, dass diese Ermessensentscheidung des Arbeitgebers der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt und das Gericht über die Höhe des Bonus entscheiden darf, wenn die vom Arbeitgeber festgesetzte Höhe nicht billigem Ermessen entspricht.
Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Dr. Julia Runte, LL.M.
Mit Urteil vom 18.02.2016 (Az. V R 60/13) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann steuerfrei sind, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war.