Vermögensnachfolge
Meike Isabel Bever, LL.M.
Ein Testamentsvollstrecker darf sein Amt im Zweifel nicht auf einen Dritten übertragen. Das schließt die Erteilung einer (widerruflichen) Generalvollmacht an einen Dritten aber nicht aus, wenn der Erblasser nichts Abweichendes angeordnet hat. Das Kammergericht (KG) hat entschieden: Für diese Generalvollmacht gelten keine besonderen Anforderungen. Auch eine Generalvollmacht, die ohne Bezugnahme auf das Testamentsvollstreckeramt des Vollmachtgebers erteilt wird, kann den Bevollmächtigten zu Tätigkeiten der Testamentsvollstreckung berechtigen.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Katharina Krimm
Kommt es dazu, dass ein freier Mitarbeiter – durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung als Arbeitnehmer eingestuft wird (Scheinselbständigkeit), so kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Honorar zurückverlangen. Der Rückforderungsanspruch bezieht sich dabei auf die Differenz zwischen tatsächlich gezahlter und üblicher Vergütung im Sinne von § 612 BGB. Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass das für die freie Mitarbeit vereinbarte Honorar auch für den Arbeitnehmerlohn ausschlaggebend ist. Dies entschied jüngst das BAG (Entscheidung v. 26.06.2019, 5 AZR 178/18).
Rechnungslegung
Florian Ludwig
Das Geschäftsjahr 2019 neigt sich in wenigen Tagen dem Ende. Gleichzeitig endet mit dem Jahreswechsel für viele Bilanzierende die Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2018 beim Elektronischen Bundesanzeiger. Neben der regulären Offenlegung bzw. Hinterlegung mit und ohne Offenlegungserleichterungen, die i.d.R. an die Größenklassifizierung des § 267 HGB gekoppelt sind, nehmen Unternehmen gerne die Offenlegungserleichterungen des § 264 Abs. 3 bzw. des § 264b HGB in Anspruch. Diese Offenlegungserleichterungen ermöglichen es Unternehmen beinahe in Gänze die Offenlegung zu vermeiden. Diese spezielle Offenlegungserleichterung ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft.
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Bislang galt: Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts haben Betroffene gegen Betreiber von Portalen wie Facebook, Google oder Jameda praktisch keine Chance, Verfasser rechtswidriger Inhalte zu ermitteln. Ein Beschluss des BGH scheint nun (endlich) das Ende dieser unbefriedigenden Situation einzuläuten. Möglich wurde die Wende durch die neue Gesetzeslage, vor allem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Sebastian Garbe
Zum 1. Oktober 2017 wurde das Transparenzregister eingeführt, in das die wirtschaftlich Berechtigten auch von Kommanditgesellschaften einzutragen sind. Gleichzeitig wurde eine Meldefiktion geschaffen (§ 20 Abs. 2 GwG), die den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren sollte. Inzwischen zeigt sich aber, dass die Meldefiktion bei Kommanditgesellschaften größtenteils ins Leere geht.