09
Oktober
2019

Quick Fixes – Optimierungspotential bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften

Dennis Pohlmann

Zum 01.01.2020 sollen die aus Sicht der EU-Kommission dringend umsetzungsbedürftigen Maßnahmen zur Modifikation des Mehrwertsteuersystems (sog. „Quick Fixes“) im Rahmen des „Jahressteuergesetzes 2019“ in das nationale Umsatzsteuerrecht umgesetzt werden. U. a. wird eine EU-einheitliche Regelung definiert, unter welchen Voraussetzungen bei einem umsatzsteuerlichen Reihengeschäft – abweichend von der gesetzlichen Regelvermutung – die bewegte und damit grundsätzlich als steuerfrei in Betracht kommende innergemeinschaftliche Lieferung einem mittleren Unternehmer in der Kette zugeordnet werden kann.