07
September
2020

Das Home-Office auf dem Corona-Prüfstand – gesetzliche Neuregelungen?

Greta Groffy, Jan-Marcus Rossa

Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt erheblich und nachhaltig verändert. Eines der zentralen Themen ist das Arbeiten im Home-Office, das aktueller ist denn je. Mit der Vermischung von Berufs- und Privatleben gehen diverse Herausforderungen in der Umsetzung einher. Der Gesetzgeber hat diese auch nach knapp 40 Jahren, seit Menschen immer häufiger auch Home-Office arbeiten, nicht gelöst. So bleiben die Verantwortung des Arbeitgebers für die Bereitstellung (und die Kosten) sämtlicher Arbeitsmittel und für den Daten- wie Arbeitsschutz, die beschränkte Arbeitnehmerhaftung sowie die Prinzipien der Unfallversicherung am heimischen Küchentisch weitgehend ungeregelt. Für Oktober 2020 hat der Arbeitsminister einen Gesetzesentwurf für die Einführung des gesetzlichen Anspruches auf Home-Office angekündigt. Dabei wird verkannt, dass nicht die Frage des Home-Offices einer gesetzlichen Regelung bedarf, sondern der Gesetzgeber endlich auf die vielen praktischen Fragen und Probleme, die mit dem Arbeiten im Home-Office verbunden sind, klare und verbindliche Antworten schuldet.

04
September
2020

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert – Eine Haftungsfalle?

Dr. Klaus Kamlah, LL.M.

Im Rahmen der COVID-19 Gesetzgebung ist die Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden. Diese Aussetzung soll nun – teilweise – bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Geschäftsführer und Vorstände könnten in eine Haftungsfalle geraten, würden sie dem Glauben verfallen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht würde in jedem Falle bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verlängerung soll jedoch nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung gelten, nicht für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit. Das setzt insoweit die Prüfungs- und Verhaltenspflichten für die Organe juristischer Personen wieder in Kraft, deren Verletzung für diese haftungsträchtig werden kann.