VermögensnachfolgeStiftungen und gemeinnützige Organisationen
Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntermaßen mit der Entscheidung vom 17.12.2014 dem Gesetzgeber aufgegeben, das Erbschaftsteuergesetz mit Blick auf die für Betriebsvermögen geltenden Vergünstigungsnormen bis spätestens 01.07.2016 zu überarbeiten. Zwar ist diese Frist zwischenzeitlich verstrichen und es wird durchaus kontrovers darüber diskutiert, welches Recht aktuell überhaupt anwendbar ist, aber es lässt auch das neue Recht in Gestalt eines vorliegenden Gesetzesentwurfes erste Konturen erkennen.
Umweltrecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Die lange erwarteten Urteilsgründe zu zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30.06.2016 zur Zulässigkeit der Tätigkeit sog. gewerblicher Sammlungen für Abfall liegen nunmehr vor. Damit wird der Spielraum für solche privatwirtschaftlichen Tätigkeiten, die sich üblicherweise auf Abfälle der Kategorien Altpapier, Alttextilien und Altmetall beziehen, ein Stück weit konturenschärfer, und die seit Erlass des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im Jahre 2012 geltende neue Rechtslage (§§ 17, 18 KrWG) zumindest teilweise geklärt. Allerdings wirft eines der beiden Urteile auch zahlreiche neue Fragen auf.
Unternehmensteuerrecht
Kommt es zu einem unterjährigen Verkauf der Beteiligung an einer Personengesellschaft, gelangt der veräußernde Gesellschafter nicht mehr in den Genuss der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35 EStG.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Die neue Datenschutz-Grundverordnung verlangt von allen Verantwortlichen unter vielen Aspekten ein planmäßiges Handeln, welches datenschutzrechtliche Überlegungen von Anfang an mit einbezieht. Dies zeigt sich nicht nur in zahlreichen Dokumentations- und Informationspflichten. In vielen Fällen muss der Verantwortliche zur Vermeidung eines Bußgeldes sogar im Vorfeld eine nachweisbare Prüfung der datenschutzrechtlichen Folgen durchführen.
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Herablassende Äußerungen und Beleidigungen von Arbeitnehmern untereinander oder gegenüber Vorgesetzten beschäftigen die Arbeitsgerichte leider regelmäßig. Wird solches Verhalten auf Facebook & Co. ausgelebt, schlagen die Wogen häufig besonders hoch. Das LAG Baden-Württemberg hatte kürzlich über eine fristlose Kündigung wegen eines Emoticon-Kommentars auf Facebook zu entscheiden...