Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns sind im rein nationalen Kontext auch unüblich niedrige Zinsen grundsätzlich anzuerkennen. Verbreitet werden niedrigverzinsliche Darlehen deshalb eingesetzt, um Verluste zu vermeiden, die nicht unmittelbar steuerwirksam werden und damit aus Sicht der Unternehmensgruppe zu einer übermäßigen Steuerbelastung führen.
UnternehmensteuerrechtVermögensnachfolge
Die hier im Blogbeitrag vom 10.10.2017 (Thema: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Gesellschafterdarlehen) geäußerte Rechtsauffassung hat sich bestätigt.
Der BFH hat mit am 20.12.2017 veröffentlichten Urteil vom 24.10.2017 – VIII R 13/15 den Ausfall eines Darlehens in der privaten Vermögenssphäre als steuerlichen Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anerkannt.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Ob Auslandsdienstreisen kraft Direktionsrecht angeordnet werden dürfen, hängt davon ab, ob die im Arbeitsvertrag gem. § 611 BGB „versprochenen Dienste“ ihrer Natur nach mit gelegentlichen Auslandseinsätzen verbunden sein können. Dies entschied jüngst das LAG Baden-Württemberg und stellte sich darüber hinaus auf den Standpunkt, angesichts der zunehmenden Internationalisierung im Wirtschaftsleben dürfte dies für einen Großteil der Berufsbilder zutreffen.
Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Dr. Julia Runte, LL.M.
Mit Urteil vom 17.05.2017 hat der Bundesfinanzhof (V R 52/15) entschieden, dass eine traditionelle Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig i.S.d. Abgabenordnung ist. Im Streitfall sah die Satzung der Klägerin vor, Mitglied könne jeder unbescholtene Mann werden, der mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Arbeitsrecht
Die Verteilung der Betriebsratssitze nach der Betriebsratswahl darf auch zukünftig – und damit insbesondere im kommenden Jahr bei den regulären Betriebsratswahlen – nach dem bewährten Verfahren vorgenommen werden: Das BAG (Beschluss v. 22.11.2017 – 7 ABR 35/16, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) hat ganz aktuell noch einmal festgestellt, dass das in § 15 Abs. 1 und 2 WO vorgesehene sog. „d’Hondtsche Höchstzahlverfahren“ verfassungsgemäß ist.