Aus Berlin wenig Neues
Neues BMF-Schreiben zu Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung für gemeinnützige Körperschaften lässt wichtige Themen aus.
Neues BMF-Schreiben zu Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung für gemeinnützige Körperschaften lässt wichtige Themen aus.
Soweit dem Arbeitnehmer sowohl eine Sozialplanabfindung als auch ein Nachteilsausgleich zusteht, sind die entsprechenden Zahlungen verrechenbar. Laut BAG (v. 12.02.2019 – 1 AZR 279/17, bislang nur als Pressemitteilung veröffentlicht) summieren sich diese Beträge nicht.
Mit Urteil vom 07.02.2019 (Az. 6 AZR 75/18, bislang nur als Pressemitteilung veröffentlicht) hat das BAG entschieden, dass ein Arbeitnehmer den in seiner Privatwohnung geschlossenen Aufhebungsvertrag nicht widerrufen kann. Ungeachtet dessen kann ein Aufhebungsvertrag aber unwirksam sein, wenn er „nicht fair verhandelt“ wurde und damit unter Missachtung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zustande gekommen ist.
Mit Urteil vom 19.12.2018 (Az. 10 AZR 231/18) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte von Teilzeitbeschäftigten im Hinblick auf deren Ansprüche auf Mehrarbeitszuschläge gestärkt. Eine tarifvertragliche Regelung kann hiernach im Einklang mit dem Benachteiligungsverbot von Teilzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 TzBfG dahingehend ausgelegt werden, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten schon für solche Arbeitszeiten geschuldet werden, die über die vereinbarte verringerte Stundenzahl hinausgehen, auch wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten noch nicht überschritten wird.
Bisher verfiel der gesetzliche Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers zum 31.12. oder spätestens zum 31.03. des Folgejahres, wenn dieser keinen rechtzeitigen Urlaubsantrag gestellt hatte (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nach dem Urteil des EuGH vom 06.11.2018 (Az. C-684/16, „Shimizu“) sind Arbeitgeber nunmehr gehalten, den Arbeitnehmer rechtzeitig auf ausstehende Urlaubsansprüche und den drohenden Verfall hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, wird der Urlaubsanspruch unbegrenzt übertragen.