Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Datenschutzrechtliche Standard-Situationen meistern: Schritt für Schritt. Dabei unterstützen die ESCHE-Datenschutz-Checklisten. Nahezu jedes Unternehmen lässt Daten verarbeiten. Die Bandbreite reicht über IT-Dienstleistungen, Gehaltsabrechnungen, Call-Center-Dienste, den Einsatz von Tracking-Tools bis hin zur Akten- und Datenträgervernichtung. In all diesen Fällen und selbst bei schlichten Wartungsarbeiten, bei denen Externe etwaigen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, ist der Auftraggeber gefordert.
Arbeitsrecht
Jan-Marcus Rossa
In seiner Entscheidung vom 16. Juli 2015 (Az. 2 AZR 85/15) hat das BAG festgestellt, dass ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses darin liegen kann, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert.
Arbeitsrecht
Jan-Marcus Rossa
Am 03.07.2015 hat der Bundespräsident das Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet, das nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.07.2015 in Kraft getreten ist. Bereits im Vorfeld ist in der Öffentlichkeit vehement die Frage diskutiert worden, ob der Gesetzgeber mit dem Tarifeinheitsgesetz in verfassungswidriger Weise in das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie eingreift, weil es die Entfaltungsmöglichkeiten insbesondere kleinerer Gewerkschaften und ihrer Mitglieder beschneidet.
Immobilienrecht
Dr. Andreas von Criegern
Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. Das Gesetz soll einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern schaffen. Die Regelungen zur Mietpreisbremse sehen vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 % angehoben werden darf.