Datenschutz und IT-Recht
Ausweislich der Pressemitteilung des Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vom 20. August 2015, wurde die Geldbuße gegen den Auftraggeber festgesetzt, weil das betreffende Unternehmen in seinen Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung „keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festgelegt“ hatte. Vielmehr „enthielten die Aufträge nur einige wenige pauschale Aussagen, und Wiederholungen des Gesetzestextes“.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG, der einen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Kündigungsgrund erfordert, bietet das Arbeitsrecht einzelnen Personengruppen besonderen Schutz. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass behördliche Zulässigkeitserklärungen eingeholt werden müssen, die fehlende Zustimmung eines Gremiums gerichtlich zu ersetzen oder eine ordentliche Kündigung bereits per se ausgeschlossen ist.
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
In einer aktuellen Entscheidung vom 18.06.2015 (C-586/13) hat der EuGH die Freiheit zur Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU gegenüber der grenzüberschreitenden Entsendung / Überlassung von Arbeitnehmern gestärkt.
Immobilienrecht
Der strenge Bundesgerichtshof:
Nicht selten passiert es, dass ein Notar den Parteien bereits einen Vertragsentwurf übermittelt hat, das Geschäft dann aber nicht zustande kommt und eine Beurkundung nicht erforderlich wird.