Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Die Klassifizierung eines Medizinproduktes stellt eine entscheidende Weichenstellung in Bezug auf das zu durchlaufende Konformitätsbewertungsverfahren dar. Während es insoweit vorrangig auf die objektiven Gegebenheiten ankommt, spielt für die Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produktgruppen, insbesondere zu Arzneimitteln, auch die Zweck-bestimmung durch den Hersteller, wie sie sich nach den Angaben auf der Verpackung, der Aufmachung und der Werbung darstellt, eine entscheidende Rolle.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
In Konzernen kooperieren und kommunizieren die einzelnen Konzernunternehmen miteinander in vielfältiger Weise. Dies ist häufig – wie z. B. bei der Zentralisierung von Personalaufgaben oder dem Customer Relationship Management – mit einer Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Konzerngesellschaften verbunden. Die Zulässigkeit der konzerninternen Datentransfers ist deshalb für Konzerne elementar.
Vermögensnachfolge
Es scheint vollbracht: Bundestag und Bundesrat werden sich aller Voraussicht nach doch noch auf eine Erbschaftsteuerreform einigen. Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat am 29.09.2016 erfolgreich den Bundestag passiert und wird nach heutigem Standam 14.10.2016 auch im Bundesrat beschlossen werden.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Der Off-Label-Use, d. h. die zulassungsüberschreitende Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels, hat rechtlich Implikationen nicht nur für den verschreibenden Arzt, sondern ggf. auch für das pharmazeutische Unternehmen, wenn es in seiner Werbung oder Unterneh-menskommunikation auf diese Möglichkeit hinweist.
Gesellschaftsrecht und M&AVermögensnachfolge
Dr. Sebastian Garbe
Viele Unternehmer möchten sich zwar irgendwann aus ihrem Unternehmen zurückziehen, wollen jedoch noch ein paar Jahre an den Erträgen des Unternehmens partizipieren und bei Fragen, die das Unternehmen betreffen, mitentscheiden dürfen. Diese Wünsche können durch eine Übertragung des Unternehmensanteils unter Nießbrauchsvorbehalt erfüllt werden. Dabei ist es insbesondere im Hinblick auf Stimmrechte wichtig, den Gesellschaftsvertrag auf notwendige Änderungen zu überprüfen. Auch in der Nießbrauchsbestellung sollten einige wichtige Regelungen nicht fehlen. Aus einem neuen Urteil des OLG München zur Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil im Handelsregister ergeben sich neue Gestaltungshinweise.