Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Auf die Werbung für Medizinprodukte mit Aussagen über deren therapeutische Wirkung finden die strengen Anforderungen der gesundheitsbezogenen Werbung Anwendung. Diese Anforderungen können deutlich über dasjenige hinausgehen, was für die Konformitätsbewer-tung des Medizinproduktes erforderlich ist. Wirkungs- und Wirksamkeitsaussagen in der Werbung für Medizinprodukte müssen sich im vollen Umfang einer gerichtlichen Überprüfung stellen, die insbesondere auch durch Mitbewerber initiiert sein kann.
Vermögensnachfolge
Die Steuerhinterziehung eines Gesamtrechtsnachfolgers (Erben) kann einem anderen Gesamtrechtsnachfolger (Erben) zuzurechnen sein, wenn beide Gesamtschuldner (Miterben) sind.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)
Die Fachinformation rückt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes „Äquipotenzangabe in Fachinformation“ vom 07.05.2015 erstmals in den wettbewerbsrechtlichen Fokus. Durch die nun vom BGH eröffnete Möglichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung, werden den Wettbewerbern weitreichende, neue (Eil-)Rechtsschutzmöglichkeiten eingeräumt.
Arbeitsrecht
Nicht immer beginnt oder endet ein Arbeitsverhältnis pünktlich zum 1. oder 15. eines Kalendermonats. Somit können Arbeitgeber gezwungen sein, arbeitnehmerseitige Vergütungsansprüche auch für „krumme“ Zeiträume korrekt zu berechnen. Aber wie? Das Gesetz schweigt sich hierüber aus, und auch in der Rechtsprechung werden verschiedene Berechnungsmethoden angewandt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Dem BAG lag am 20.10.2016 der Fall eines Berufskraftfahrers, der im privaten Umfeld Drogen konsumiert hatte und nach Bekanntwerden außerordentlich fristlos entlassen wurde, zur Entscheidung vor. Dabei stellte sich insbesondere die Frage, ob es für die Frage der Tragweite der Pflichtverletzung auf eine konkrete Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit während der Arbeitszeit und ggf. eine Gefährdung dritter Personen durch den Arbeitnehmer ankommt, oder ob bereits abstrakte, sich typischerweise aus einem erwiesenen Drogenkonsum bei Berufskraftfahrern ergebende Gefahren für die Kündigungsrelevanz ausreichen.