01
Dezember
2016

Unzulässige Verjährungsklausel in einem Ingenieurvertrag

Dr. Andreas von Criegern

Mit Urteil vom 08.09.2016 hat der BGH (Az. VII ZR 168/15) entschieden, dass folgende Klausel in einem von einem Ingenieurplanungsbüro gestellten Vertrag unwirksam ist: „Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, ausgenommen ist hier ausdrücklich die LP 9 (Objektbetreuung und Dokumentation), bzw. nach Ingebrauchnahme des Gesamtobjektes“

In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall lag die Ingebrauchnahme des Gesamtobjektes vor dem Abschluss der Erbringung der Leistungen gem. Leistungsphase 9.

 

28
November
2016

Verdeckte Gewinnausschüttung bei der verbilligten Überlassung von Wohnraum: Die Miete muss (mehr als) die Kosten decken!

Unter dem Az. I R 8/15 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die verbilligte Vermietung einer Immobilie durch eine GmbH an ihren Gesellschafter auch dann als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, wenn die Vermietung zwar zu einer angemessenen/ortsüblichen aber nicht zu einer kostendeckenden Miete erfolgt.