10
Januar
2017

Handlungsbedarf bei Ausschlussfristenklauseln

Dr. Erwin Salamon

Seit dem 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG). Wie das BAG zwischenzeitlich geklärt hat, beinhaltet jedes Arbeitsentgelt unabhängig von seiner Höhe den Mindestlohn. Die Regelungen des Mindestlohngesetzes sind deshalb für jedes Arbeitsverhältnis von Relevanz. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des BAG (Urteil vom 24.08.2016 - 5 AZR 703/15) in etwas anders gelagertem Zusammenhang finden sich nun Hinweise, die dringenden Handlungsbedarf bei Ausschlussfristenregelungen aufzeigen.

09
Januar
2017

Augen auf vor dem Setzen von Hyperlinks!

Mit Beschluss vom 18.11.2016 hat das Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 402/16) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 8.9.2016, C-160/15 - GS Media) entschieden, dass sich derjenige haftbar machen kann, der auf seiner Internetseite einen Hyperlink auf eine andere Internetseite setzt. Der Verlinkende haftet, wenn die Internetseite, auf die der Link führt (die Quellseite), urheberrechtlich geschützte Werke enthält, die dort ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zugänglich gemacht wurden.

06
Januar
2017

Mutterschutz: Anspruch auf Lohnzahlung trotz Nichtantritt

Die Regelungen im Mutterschutzgesetz zu Beschäftigungsverboten dienen dem Gesundheitsschutz von Mutter und Kind, indem sie gefährdende Tätigkeiten während der Schwangerschaft durch individuelle oder generelle Beschäftigungsverbote ausschließen. Das LAG Berlin-Brandenburg hatte kürzlich über den Mutterschutzlohnanspruch einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, für die ein solches Beschäftigungsverbot bereits vor Antritt eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses ärztlich angeordnet wurde, so dass diese ihre Arbeit gar nicht erst aufnehmen konnte. Das Gericht gab der Zahlungsklage der Arbeitnehmerin statt.

03
Januar
2017

Facebook-Auftritt des Arbeitgebers: Ein "Like" für die Mitbestimmung

Arbeitgeber nutzen nicht selten Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook, um sich im Internet zu präsentieren und mit ihren − bestehenden und potenziellen − Kunden in Interaktion zu treten. Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des BAG (Beschluss vom 13.12.2016 - 1 ABR 7/15) sind bei der Ausgestaltung jedoch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.