Vermögensnachfolge
Dr. Robert Schütz, Meike Isabel Bever, LL.M.
Nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich der Erbteil des mit dem Verstorbenen in Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel. Jahrelang war bei Erbfällen mit grenzüberschreitendem Bezug umstritten, ob diese Norm erb- oder güterrechtlich zu qualifizieren ist. Der BGH hat sich 2015 für eine güterrechtliche Qualifikation ausgesprochen. Der EuGH hat das 2018 anders gesehen und die Norm im Anwendungsbereich der EU-ErbVO erbrechtlich qualifiziert. Was aber gilt für Erbfälle aus der Zeit vor Inkrafttreten der EU-ErbVO? Damit hatte sich das OLG München zu befassen.
Vermögensnachfolge
Tom Kemcke
Das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht machen selbst vor Zuwendungen zwischen Ehegatten nicht Halt: Auch diese Schenkungen müssen grundsätzlich angezeigt und versteuert werden. Sofern ein Ehegatte dem anderen einen größeren Vermögenswert übertragen möchte oder bereits übertragen hat, ohne dies dem Finanzamt anzuzeigen, können sich die Ehegatten mitunter die sogenannte Güterstandsschaukel zu Nutzen machen. Allerdings ist auch dieses Modell kein Allheilmittel.
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Bei M&A-Transaktionen wird häufig neben einem festen Kaufpreis auch ein variabler Bestandteil vereinbart, um den zukünftigen Unternehmenserfolg des Zielunternehmens zu berücksichtigen („Earn-Out“ Klauseln). Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie, die eine verlässliche Planung erschweren, gewinnen solche Klauseln an praktischer Bedeutung. Über die (einkommens-)steuerliche Behandlung eines Gewinns aus einer im Zuge eines Unternehmensverkaufs gewährten Aktienoption hat nun der BFH entschieden.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Carolin Linusson-Brandt
Hundreds of thousands of employers in Germany are currently using the instrument of short-time work allowance (KuG) to compensate for the loss of work in their companies. Thus they maintain employment relationships subject to social insurance contributions. Foreign employers also employ employees subject to social security contributions in Germany. In many cases these foreign employers do not have fixed operational structures and employ the employees e.g. in their home offices. According to the current practice, these employees with the last-named employers do not receive short-time allowance. There are, however, good arguments to suggest that this is contrary to constitutional and EU law.
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Arbeitnehmer haben wie andere betroffene Personen ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Diese muss diese Beschwerde prüfen. Doch hat ein Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch darauf, dass die Aufsichtsbehörde eine Datenschutzverletzung mit einer Geldbuße sanktioniert? Darüber hatte das Verwaltungsgericht Ansbach zu entscheiden (Urteil vom 16.03.2020, Az. AN 14 K 19.00464).