Arbeitsrecht
Seit dem 30.06.2016 gilt § 288 Abs. 5 BGB, wonach der Gläubiger bei Verzug des Schuldners eine Pauschale in Höhe von EUR 40,00 geltend machen kann, vollumfänglich. Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschrift sorgt das BAG nun für Gewissheit: Die Vorschrift ist nicht auf Arbeitsverhältnisse anwendbar, sodass Arbeitnehmer bei verspäteten Vergütungszahlungen keine zusätzliche Verzugskostenpauschale „on top“ fordern können (Urteil v. 25.09.2018 – 8 AZR 26/18, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend).
Arbeitsrecht
Gestern hat der 9. Senat des BAG (v. 18.09.2018, 9 AZR 162/18) eine für die Praxis sehr entscheidende Frage geklärt: Kann sich der Arbeitgeber auf eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist berufen, wenn die Ansprüche aus dem Mindestlohngesetz in der arbeitsvertraglichen Regelung nicht ausdrücklich ausgenommen sind? Bei Arbeitsverträgen, die nach dem 01.01.2015 geschlossen worden sind, lautet die klare Antwort: Nein!
Arbeitsrecht
Greta Groffy
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, bevor er die Zustimmung zur Kündigung vom Integrationsamt eingeholt hat. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam (LAG Chemnitz v. 08.06.2018 – 5 Sa 458/17).
Arbeitsrecht
Das BAG (Urteil v. 14.08.2018 – 1 AZR 287/17, bislang nur als Pressemitteilung verfügbar) hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob auch ein streikender Arbeitnehmer aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Anspruch auf eine vom Arbeitgeber ausgelobte Streikbruchprämie hat. Dies hat das BAG klar verneint und auf die arbeitskampfrechtlichen Gründe als Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung verwiesen. In diesem Zusammenhang hat das BAG zudem zur angemessenen Höhe einer solchen Prämie Stellung genommen.