Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Das LAG Berlin-Brandenburg hat kürzlich das Hausrecht des Online-Versandhändlers Amazon erheblich eingeschränkt. Amazon kann sich nicht auf sein Hausrecht berufen, um Arbeitskämpfe auf seinem Betriebsgelände zu verhindern. Das Unternehmen muss Streikposten auf seinem Firmengelände vorerst dulden.
Medien und Presse
Lara Bos
BGH entscheidet: Der Betreiber eines Portals zur Bewertung von Kliniken macht sich die Bewertung eines Patienten zu Eigen, wenn er ohne Rücksprache mit dem Patienten dessen Äußerungen ändert.
Arbeitsrecht
Arbeitsverträge sehen regelmäßig vor, dass ein bestimmter Zeitraum zu Beginn des Arbeitsverhältnisses – in der Regel die ersten sechs Monate – als Probezeit gelten sollen. Allerdings gehen Arbeitsvertragsparteien oftmals davon aus, dass damit automatisch vereinbart ist, dass das Arbeitsverhältnis dann auch in kürzeren "Probezeit-Kündigungsfrist" von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB gekündigt werden kann. Dies ist ein Trugschluss, wie eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts jüngst deutlich gemacht hat (BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 705/15).
Umsatzsteuerrecht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.10.2016 seine bisherige Rechtsprechung zur Möglichkeit einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung aufgegeben und wesentliche Zweifelsfragen für die Praxis geklärt.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Im Gegensatz zu dem weitgehend harmonisierten Immaterialgüterrecht ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Europäischen Union bisher sehr uneinheitlich geregelt, und zwar sowohl in Bezug auf die Regelungstechnik (einige Länder haben eigene Gesetze geschaffen), als auch in Hinblick auf die dogmatische Ausgestaltung.