09
Mai
2016

"Pranger der Schande" – OLG München erklärt Bild-Aktion für rechtswidrig

Im Oktober 2015 stellte die „Bild“-Zeitung Personen, die auf Facebook flüchtlingsfeindliche Hassbotschaften verbreiteten, an den sog. "Pranger der Schande". Hierzu wurden die Facebook-Profilbilder und Kommentare der jeweiligen Personen auf „Bild“ und „Bild-Online“ veröffentlicht. Nach Auffassung des OLG München ist die Bild-Aktion rechtswidrig, da die Veröffentlichung der Facebook-Profilbilder die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzt. Die Vorinstanz hatte noch anders entschieden.