24
Oktober
2017

BAG entscheidet: Vor einer Versetzung muss kein BEM-Gespräch angeboten werden!

Seit 2004 besteht für Arbeitgeber die Pflicht, Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Im BEM-Gespräch soll erörtert werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ob die Durchführung des BEM indes auch eine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung ist, hatte nunmehr das BAG zu entscheiden.

23
Oktober
2017

Neues vom BAG: Wiedereinstellungsanspruch setzt Kündigungsschutz voraus

Nach der Rechtsprechung des BAG kann einem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich die Prognose des Arbeitgebers über den Wegfall des Beschäftigungsbedarfes nachträglich als unzutreffend erweist, weil sich nach Ausspruch der Kündigung, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist, unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn es nach der Kündigung zu einem Betriebsübergang auf einen Erwerber kommt. In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG nunmehr klargestellt, dass ein Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich nur dann in Betracht kommen kann, wenn vor Ausspruch der Kündigung vom Arbeitgeber überhaupt eine solche Prognose anzustellen war.