Ein Mega Man ist noch lange kein Superman
Der Begriff „MEGA MEN“ ist für diätetische Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke unterscheidungskräftig und damit als Marke eintragungsfähig.
Der Begriff „MEGA MEN“ ist für diätetische Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke unterscheidungskräftig und damit als Marke eintragungsfähig.
Am 16.11.2015 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze veröffentlicht (nachfolgend "AÜG-RE"). Die Auswirkungen der geplanten Änderungen könnten dabei über das AÜG hinaus weite Kreise ziehen und in der bisherigen Fassung grundlegende Veränderungen für Fremdgeschäftsführer-Anstellungsverhältnisse mit sich bringen.
Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich unter dem Aktenzeichen I R 8/15 mit der Frage, ob die Vermietung einer durch eine GmbH erworbenen Immobilie an ihren Gesellschafter, die dieser zu privaten Wohnzwecken nutzt, auch dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, wenn die Vermietung zwar zu einer angemessenen, ortsüblichen aber nicht kostendeckenden Miete erfolgt.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat gestern ihre Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2016 bekannt gegeben. Neben der engen Abstimmung mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde wird die DPR verstärkt die Themen Erlösrealisation und Unternehmenszusammenschlüsse untersuchen.
Niemand ist verpflichtet, sonntags in seinen Briefkasten zu schauen - dies ist die Quintessenz aus einer unlängst veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil v. 13.10.2015, Az. 2 Sa 149/15), das damit die Kündigung ausgerechnet einer Rechtsanwaltskanzlei als nicht fristgerecht erachtete.