Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Dr. Julia Runte, LL.M.
Bereits seit 2016 wurde relativ unbemerkt im Zuge des Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandals in § 36a Abs. 4 EStG eine Verschärfung der steuerlichen Deklarationspflichten für steuerbefreite Körperschaften, die deutsche Dividendeneinkünfte von mehr als € 20.000,00 p. a. erzielen, eingeführt. Sofern gesetzlich bestimmte Haltefristen nicht eingehalten wurden, drohte diesen Körperschaften eine Steuernachzahlung auf bislang steuerbefreite Einkünfte im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung. Ab 2019 ist der Kapitalertragsteuerabzug bei steuerbefreiten Körperschaften nochmals verschärft worden: Statt einer Nacherklärung bestimmter Dividenden soll nunmehr automatisch bei jeder steuerbefreiten Körperschaft ab einem Dividendenertrag von € 20.000,00 von den Banken grundsätzlich ein Steuereinbehalt in Höhe von 15 % vorgenommen werden.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Stephan Bauer, LL.M.
Spätestens seit der Finanzkrise 2007 kommen so genannte MAC-Klauseln (Material Adverse Change) in Unternehmenskaufverträgen auch in Deutschland vermehrt vor. MAC-Klauseln sollen den Zeitraum zwischen Signing und Closing des Unternehmenskaufes vor „wesentlich nachteiligen Veränderungen“ bei der Zielgesellschaft durch Rücktrittsrechte zugunsten des Käufers absichern.
Arbeitsrecht
Greta Groffy
Das LAG Berlin-Brandenburg hat kürzlich bestätigt, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, einseitig aufgrund seines Weisungsrechts dem Arbeitnehmer die Arbeit im Home-Office zuzuweisen (Entscheidung vom 28.11.2018 - 17 Sa 562/18). Der Arbeitnehmer ist ohne entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht verpflichtet, die Arbeit im Home-Office zu verrichten. Umgekehrt besteht bislang ohne gesonderte Vereinbarung auch kein Recht des Arbeitnehmers auf eine Tätigkeit im Home-Office. Nach aktuellen Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll ein solches gesetzliches Recht indes bald eingeführt werden.
Unternehmensteuerrecht
Daniel Fengler
In summer 2017 the German Federal Fiscal Court raised concerns as to whether the German intragroup RETT exemption clause is an illegal state aid. The rule exempts transfer or real property between affiliated companies from German RETT. If the clause would be a state aid millions of German RETT must be levied retroactively. Now the ECJ’s followed its advocate general’s opinion and made clear that the clause is no illegal state aid.
Unternehmensteuerrecht
Daniel Fengler
Der BFH legte dem EuGH im Sommer 2017 die Regelung des § 6a GrEStG, wonach Umstrukturierungen im Konzern unter bestimmten Umständen keine Grunderwerbsteuer auslösen, zur Kontrolle auf das Vorliegen einer rechtswidrigen Beihilfe vor. Der EuGH ist nun weitgehend den Schlussanträge seines Generalanwalts gefolgt und verneint die Beihilferechtswidrigkeit der Klausel.