Gewerblicher RechtsschutzKunst und Kultur
Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)
Dieser aus dem Jahre 1995 stammende Song der „Hamburger Schule“ Band Tocotronic kommt einem in den Sinn, wenn man die Pressemitteilungen zum aktuellen Urteil des OLG München studiert, in dem es um das letzte noch offene (juristische) Kapitel des 1984 verfilmten Jugendbuchklassikers „Die unendliche Geschichte“ geht (Urt. v. 21.03.2019, Az. AZ 29 U 2105/18).
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Carolin Linusson-Brandt
Bislang waren Arbeitgeber in Deutschland lediglich verpflichtet, die anfallenden Überstunden und die Sonn- und Feiertagsarbeit zu dokumentieren. Diese Differenzierung zwischen unterschiedlichen Arbeitszeiten dürfte nunmehr passé sein. Denn der EuGH hat jüngst entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, über die Aufzeichnung der Überstunden- und Sonn- und Feiertagsarbeit hinaus ein System vorzuhalten, mit dem die tägliche individuelle Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers lückenlos dokumentiert wird (EuGH v. 14.05.2019 – C-55/18).
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Es ist ein Dauerbrenner des Betriebsverfassungsrechts: Der Auskunftsanspruch des Betriebsrates zu den Arbeitsentgelten der Arbeitnehmer. Nicht selten sind es gerade Arbeitnehmer, die nicht wollen, dass der Betriebsrat Informationen über ihre Arbeitsentgelte, insbesondere über leistungsabhängige Arbeitsentgelte, erhält. Deren Hoffnung liegt auf der Datenschutz-Grundverordnung. Aber diese Hoffnung wird wohl enttäuscht werden.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)
Das Landgericht Karlsruhe hat in einem kürzlich ergangenen Urteil entschieden, dass die Influencerin Pamela Reif ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss (Az. 13 O 38/18 KfH). Sie hat bereits angekündigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.