14
Juli
2015

Einschränkung der Panoramafreiheit abgelehnt

Die sog. Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben und zwar ohne Zustimmung des Urhebers (§ 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Dies gilt in Deutschland sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Belgien besteht die Panoramafreiheit dagegen nur bei nicht gewerblicher Nutzung.

13
Juli
2015

Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Dr. Robert Schütz

Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den „Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ beschlossen. Grund für die Anpassung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014, in dem das BVerfG die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf entspricht weitgehend dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.06.2015.