EuGH urteilt zum Missbrauch standardessentieller Patente
Am heutigen Tage hat der EuGH in Luxemburg sein langersehntes Urteil zum Missbrauch standardessentieller Patente verkündet.
Am heutigen Tage hat der EuGH in Luxemburg sein langersehntes Urteil zum Missbrauch standardessentieller Patente verkündet.
Betriebsratsanhörung – Welche Angaben zur Person des Arbeitnehmers müssen gemacht werden?
Der Weitergabe von "gebrauchter" Software standen bisher erhebliche rechtliche Hürden entgegen. Unter anderem schien es nicht zulässig zu sein, eine von dem Softwarehersteller erworbene Lizenz aufzuspalten und das Recht zur Nutzung der Software nur für eine bestimmte Nutzerzahl weiterzuverkaufen.
Die sog. Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben und zwar ohne Zustimmung des Urhebers (§ 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Dies gilt in Deutschland sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Belgien besteht die Panoramafreiheit dagegen nur bei nicht gewerblicher Nutzung.
Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den „Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ beschlossen. Grund für die Anpassung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014, in dem das BVerfG die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf entspricht weitgehend dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.06.2015.