Stiftungen und gemeinnützige OrganisationenKunst und Kultur
Dr. Julia Runte, LL.M.
*** UPDATE - BFH bestätigt Urteil des FG Thüringen *** Neue Rechtsprechung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Förderung der bildenden Kunst bei Lagerung der Kunstwerke aus dem Bestand der Stiftung in den Wohnräumen des Stifters
Gerade Sammler im Bereich der bildenden Kunst möchten häufig den Bestand ihrer Sammlung über den eigenen Tod hinaus für die Nachwelt erhalten.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Robert Kroschewski
In der M&A-Praxis wird häufig erst nach Abschluss des Anteilskaufvertrags (SPA) entschieden, welche Gesellschaft der Erwerbergruppe die Beteiligung an der Zielgesellschaft letztlich halten soll. Typischerweise wird dem Käufer gestattet, die Ansprüche aus dem SPA vor dessen Vollzug an eine andere Gesellschaft weiterzugeben...
Arbeitsrecht
Grundsätzlich wird es für einen Arbeitnehmer nie erstrebenswert sein, von einer Massenentlassung seines Arbeitgebers erfasst zu werden. Anders kann es sich ausnahmsweise verhalten, wenn sich die Massenentlassung aufgrund der hohen formalen Anforderungen nachträglich als unwirksam erweist. In dem kürzlich vom BVerfG entschiedenen Fall erhob eine Arbeitnehmerin nach einem erfolglosen Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen Verfassungsbeschwerde, weil die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses aus zeitlichen Gründen nicht als Teil der (unwirksamen) Massenentlassung angesehen worden war.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Persönlichkeitsrechte sind besonders gefährdet, wenn personenbezogene Daten öffentlich gemacht werden. Werden Daten z. B. im Internet veröffentlicht, reicht es in der Regel zum Schutz des Persönlichkeitsrechts nicht aus, dass die Stelle, die die Daten ursprünglich verarbeitet hatte, diese Daten löscht. Die Datenschutz-Grundverordnung will deshalb unter der Überschrift „Recht auf Vergessenwerden“ die Interessen der betroffenen Personen besser schützen.
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Übertragen Gesellschafter Vermögen auf Personengesellschaften, so kommt es steuerlich häufig darauf an, ob der Vorgang steuerlich als unentgeltlich oder aber als entgeltlich eingeordnet wird. Je nach Lage der Dinge kann für den Steuerpflichtigen das eine oder das andere Belastungen mit sich bringen.