23
November
2017

Briefkastenadresse genügt als Rechnungsangabe für den Vorsteuerabzug

Das Recht zum Vorsteuerabzug setzt nach der strengen Sicht der deutschen Finanzverwaltung für inländische Leistungen voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Eine solche Rechnung muss unter anderem die Anschrift beider am Leistungsaustausch beteiligter Unternehmen enthalten. Der EuGH stellt nun erfreulicherweise klar, dass hierfür die Angabe einer Briefkastenadresse ausreichend ist.

21
November
2017

Nach der Elternzeit erst einmal Urlaub, bitte!

Stefan Gatz

Der Urlaubsanspruch entsteht unabhängig von der Arbeitsleistung. Das ist ein seit langem anerkannter, dennoch vielfach vergessener Grundsatz des Urlaubsrechts, der auch bei Elternzeit gilt. Rechtzeitig, kurz vor Jahresende gibt eine kürzlich veröffentliche Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern Gelegenheit, die Besonderheiten von Urlaubsansprüchen bei Elternzeit und die Gestaltungsmöglichkeiten nochmals in Erinnerung zu rufen…

09
November
2017

Wunsch nach Vollzeitbeschäftigung verpflichtet nicht zur Schaffung neuer Arbeitsplätze

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit anzeigt, ist bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung grundsätzlich bevorzugt zu berücksichtigten (§ 9 TzBfG). Ein Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, bei einem Aufstockungsverlangen, welches mangels freier Stellen objektiv nicht erfüllt werden kann, einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen (BAG v. 18.07.2017 – 9 AZR 259/16).