ArbeitsrechtRestrukturierung und Insolvenzrecht
Katharina Krimm
In Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie EU 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen der Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren hat der Deutsche Bundestag am 17.12.2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, SanInsFoG) verabschiedet, welches zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Dieses sieht neben Aktualisierungen der Insolvenzordnung auch Regelungen zur Etablierung eines außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens vor, dessen Voraussetzungen im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) geregelt sind.
Datenschutz und IT-RechtGewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Ein „Facebook“-Nutzer hat keinen Anspruch darauf, in diesem sozialen Netzwerk unter einem Pseudonym auftreten zu können. Denn es ist anzunehmen, dass die sog. Klarnamenpolitik von Facebook sozialschädlichem Verhalten im Internet entgegenwirkt, hat das OLG München jüngst entscheiden (Urteil vom 08.12.2020 - 18 U 2822/19).
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen (sog. Equal Treatment) einschließlich des Arbeitsentgelts (sog. Equal Pay) zu gewähren. Das deutsche Recht lässt von diesem Gleichstellungsgrundsatz Abweichungen durch Zeitarbeitstarifverträge zu (§ 8 Abs. 2 AÜG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 16.12.2020 mehrere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, die näher hinterfragen, wann der in der Richtlinie 2008/104/EG vorgesehene Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern bei Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz durch Zeitarbeitsverträge noch gewahrt ist.
Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Dr. Julia Runte, LL.M.
Kurz vor der Weihnachtspause hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 18.12.2020 dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) zugestimmt. Der Bundestag hatte bereits am 16.12.2020 über die steuerlichen Neuerungen beschlossen. Diesmal enthält das JStG für den Dritten Sektor verschiedene relevante Neuerungen der §§ 52 ff. AO, die positive Wirkung entfalten werden.
Kunst und Kultur
Meike Isabel Bever, LL.M.
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, in Kraft getreten am 19.11.2020) werden Kulturveranstaltungen und Kultureinrichtungen nicht mehr mit Einrichtungen der (reinen) Freizeitgestaltung gleichgesetzt. Ein wichtiges Signal für eine von der Krise besonders betroffene Branche, das allerdings im Kontrast zu einer aktuellen Entscheidung des AG Frankfurt zur „Gutscheinlösung“ steht.