Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Stephan Bauer, LL.M.
On 8 April 2020, the German Federal Government approved an Act (“Amendment Act”) to amend the German Foreign Trade and Payments Act (Außenwirtschaftsgesetz, “AWG”). The Amendment Act still needs to be approved by both the Bundestag and the Bundesrat. It will be followed by an amendment of the German Foreign Trade and Payments Act (Außenwirtschaftsverordnung, “AWV”), which provides for the details of German Foreign Investment Control.
Immobilienrecht
Dr. Andreas von Criegern, Lara Bos
Verschiedene große Handelsketten, wie Adidas, H&M und Deichmann, haben die Mietzahlungen für ihre Einzelhandelsfilialen wegen der Corona-Krise gestoppt. Adidas lenkte nach anhaltender Kritik schließlich ein, aber es bleibt die Frage, welche rechtliche Auswirkung die Corona-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht hat.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Carolin Linusson-Brandt
Um die aktuellen Vorteile rund um die Kurzarbeit wirksam zu nutzen, müssen eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Instrumenten richtig kombiniert werden. Beim Umgang mit Urlaub und Feiertagen bei Kurzarbeit gibt es einige Besonderheiten, die Arbeitgeber zu beachten haben. Während einige Aspekte zwingend und abschließend geklärt sind, eröffnet die gegenwärtige Rechtslage beim Urlaub Gestaltungsmöglichkeiten.
ImmobilienrechtVertragsrecht
Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
Der Bundestag hat Ende März ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet, mit dem u. a. coronaspezifische Regelungen für das Vertragsrecht eingeführt wurden . Es besteht hiernach z. B. ein Recht zur Leistungsverweigerung, wenn die Erbringung einer Vertragsleistung aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das Leistungsverweigerungsrecht erstreckt sich indes nur auf Dauerschuldverhältnisse (Mietverträge, etc.), zu denen Bauverträge nicht zählen. Damit gelten im Baubereich die vertraglichen Vereinbarungen fort, sie bleiben von dem o. g. Gesetz unberührt.
Vermögensnachfolge
Tom Kemcke
Deutschlandweit haben Unternehmen im Zuge der SARS-Covid 19 (Corona)-Pandemie mittlerweile flächendeckend Kurzarbeit eingeführt. Teilweise handelt es sich dabei um eine sog. „Kurzarbeit null“, bei welcher der Arbeitsausfall 100 % beträgt. Dies kann auch erbschaftsteuerliche Auswirkungen infolge der Lohnsummen-Prüfung bei – bestehender oder geplanter – Inanspruchnahme der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen haben.