09
April
2020

German Foreign Investment Control will be Tightened Again – New Regime for Non-EU Investors

Dr. Stephan Bauer, LL.M.

On 8 April 2020, the German Federal Government approved an Act (“Amendment Act”) to amend the German Foreign Trade and Payments Act (Außenwirtschaftsgesetz, “AWG”). The Amendment Act still needs to be approved by both the Bundestag and the Bundesrat. It will be followed by an amendment of the German Foreign Trade and Payments Act (Außenwirtschaftsverordnung, “AWV”), which provides for the details of German Foreign Investment Control.

08
April
2020

Arbeitsrecht in der Corona-Krise: Urlaub, Feiertage und Kurzarbeit richtig kombiniert

Greta Groffy, Carolin Linusson-Brandt

Um die aktuellen Vorteile rund um die Kurzarbeit wirksam zu nutzen, müssen eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Instrumenten richtig kombiniert werden. Beim Umgang mit Urlaub und Feiertagen bei Kurzarbeit gibt es einige Besonderheiten, die Arbeitgeber zu beachten haben. Während einige Aspekte zwingend und abschließend geklärt sind, eröffnet die gegenwärtige Rechtslage beim Urlaub Gestaltungsmöglichkeiten.

08
April
2020

Corona und der Baubereich

Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.

Der Bundestag hat Ende März ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet, mit dem u. a. coronaspezifische Regelungen für das Vertragsrecht eingeführt wurden . Es besteht hiernach z. B. ein Recht zur Leistungsverweigerung, wenn die Erbringung einer Vertragsleistung aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das Leistungsverweigerungsrecht erstreckt sich indes nur auf Dauerschuldverhältnisse (Mietverträge, etc.), zu denen Bauverträge nicht zählen. Damit gelten im Baubereich die vertraglichen Vereinbarungen fort, sie bleiben von dem o. g. Gesetz unberührt.

07
April
2020

Kurzarbeit und erbschaftsteuerliche Lohnsummen-Prüfung infolge SARS-Covid 19 (Corona)

Tom Kemcke

Deutschlandweit haben Unternehmen im Zuge der SARS-Covid 19 (Corona)-Pandemie mittlerweile flächendeckend Kurzarbeit eingeführt. Teilweise handelt es sich dabei um eine sog. „Kurzarbeit null“, bei welcher der Arbeitsausfall 100 % beträgt. Dies kann auch erbschaftsteuerliche Auswirkungen infolge der Lohnsummen-Prüfung bei – bestehender oder geplanter – Inanspruchnahme der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen haben.