Arbeitsrecht
Katharina Krimm
Welcher Arbeitgeber kennt es nicht: Man einigt sich mit dem Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist froh, wenn Zeugnis und Arbeitspapiere den Arbeitnehmer (einigermaßen) rechtzeitig erreicht haben und hat die Angelegenheit gedanklich bereits unter „erledigt“ abgelegt. Grundsätzlich ist hiergegen auch nichts einzuwenden – jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer über keine betriebliche Altersversorgung verfügt. Für Unternehmen kann es allerdings teuer werden, wenn für den Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung im Wege einer Direktversicherung abgeschlossen wurde und der Arbeitgeber bei der Übertragung der betrieblichen Altersversorgung nicht von der sog. „versicherungsförmigen Lösung“ profitieren kann. Hier lohnt es sich, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nochmals genau hinzusehen.
Kunst und Kultur
Die Bundesregierung hat anlässlich der Corona-Pandemie ein mit einer Milliarde Euro ausgestattete Förderprogramm “Neustart Kultur“ im Juni beschlossen, wie wir im Rahmen dieses Blogs bereits mehrfach berichtet haben. Neben der Förderung von pandemiebedingten Investitionen entwickelt die Bundesregierung nun immer konkretere Förderangebote für einzelne Kulturbereiche. Dabei steht die Ermöglichung der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs im Vordergrund.
Unternehmensteuerrecht
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz (vgl. BGBl 2020 I S. 1512 ff.) hat der Gesetzgeber auch Änderungen an den vor allem in wirtschaftlichen Krisensituationen wie der derzeitigen wichtigen Verlustverrechnungsmöglichkeiten vorgenommen.
Hierbei wurden die Möglichkeiten der Verlustverrechnung, wenn auch zeitlich befristet, erweitert.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 20. August 2020 (Az. 6 U 270/19) festgestellt, dass ein Unternehmen nicht mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen (“Likes”) werben darf, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden.