17
September
2020

Rechtzeitig zahlen lohnt sich! Gesetzesänderung bringt Arbeitgebern Erleichterungen bei der Übertragung von Direktversicherungen

Katharina Krimm

Welcher Arbeitgeber kennt es nicht: Man einigt sich mit dem Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist froh, wenn Zeugnis und Arbeitspapiere den Arbeitnehmer (einigermaßen) rechtzeitig erreicht haben und hat die Angelegenheit gedanklich bereits unter „erledigt“ abgelegt. Grundsätzlich ist hiergegen auch nichts einzuwenden – jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer über keine betriebliche Altersversorgung verfügt. Für Unternehmen kann es allerdings teuer werden, wenn für den Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung im Wege einer Direktversicherung abgeschlossen wurde und der Arbeitgeber bei der Übertragung der betrieblichen Altersversorgung nicht von der sog. „versicherungsförmigen Lösung“ profitieren kann. Hier lohnt es sich, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nochmals genau hinzusehen.

16
September
2020

NEUSTART (KULTUR) auf zahlreichen Bühnen

Die Bundesregierung hat anlässlich der Corona-Pandemie ein mit einer Milliarde Euro ausgestattete Förderprogramm “Neustart Kultur“ im Juni beschlossen, wie wir im Rahmen dieses Blogs bereits mehrfach berichtet haben. Neben der Förderung von pandemiebedingten Investitionen entwickelt die Bundesregierung nun immer konkretere Förderangebote für einzelne Kulturbereiche. Dabei steht die Ermöglichung der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs im Vordergrund.