18
Januar
2018

Rechtliche Neuerungen für Arbeitgeber im Jahr 2018: Das neue Mutterschutzgesetz (Teil I)

Seit dem 01.01.2018 müssen Arbeitgeber nach der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht unerhebliche Neuerungen beachten. In Teil I des Blogbeitrages wird der erweiterte Anwendungsbereich in Umsetzung der europarechtlichen Mutterschutzrichtlinie, die neuen Regelungen zum Beschäftigungsverbot zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen und zum erweiterten Kündigungsschutz erläutert.

16
Januar
2018

Der Fall Heinz Müller: Befristung des Arbeitsvertrags von Profifußballern ist regelmäßig gerechtfertigt

Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Fußball-Bundesligaprofis ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Dies hat das BAG am heutigen Tage (Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) entschieden und die Klage des ehemaligen Torwarts Heinz Müller gegen den Fußball-Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 abgewiesen.

15
Januar
2018

Versetzung kann die Unwirksamkeit einer Sachgrundbefristung zur Folge haben

Stefan Gatz

Soll eine sachgrundlose Befristung verlängert werden, ist es nahezu ein Kunstfehler, gleichzeitig mit der Verlängerung die Änderungen weiterer Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Dies führt i.d.R. zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. BAG v. 16.01. 2008 - 7 AZR 603/06). Wie verhält es sich dagegen, wenn der Arbeitgeber in einem mit Sachgrund befristeten Arbeitsverhältnis eine möglicherweise unzulässige Versetzung vornimmt und der Arbeitnehmer sich einverstanden erklärt?

03
Januar
2018

EuGH: unbegrenzte Ansammlung und Übertragung von Urlaubsansprüchen

Dr. Patrizia Chwalisz

Weigert sich ein Arbeitgeber, Entgelt während der Urlaubszeiten eines Arbeitnehmers zu leisten, kann der Arbeitnehmer die angefallenen Urlaubszeiten unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt ansammeln und auf die Folgejahre übertragen. Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums sei zum Schutz des Arbeitgebers – anders als bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit – in diesen Fällen nicht erforderlich.

02
Januar
2018

Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei kündigungsrechtlichen Schwellenwerten?

Jan-Marcus Rossa

In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 1 KSchG verpflichtet, eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, wenn er eine bestimmte Anzahl an Arbeitnehmern entlassen möchte. Das BAG hat dem EuGH nun zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob Leiharbeitnehmer bei den in § 17 KSchG normierten Schwellenwerten mitzuzählen sind (BAG v. 16.11.2017 – 2 AZR 90/17 (A)).