Arbeitsrecht
Seit dem 01.01.2018 müssen Arbeitgeber nach der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht unerhebliche Neuerungen beachten. In Teil I des Blogbeitrages wird der erweiterte Anwendungsbereich in Umsetzung der europarechtlichen Mutterschutzrichtlinie, die neuen Regelungen zum Beschäftigungsverbot zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen und zum erweiterten Kündigungsschutz erläutert.
Arbeitsrecht
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Fußball-Bundesligaprofis ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Dies hat das BAG am heutigen Tage (Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) entschieden und die Klage des ehemaligen Torwarts Heinz Müller gegen den Fußball-Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 abgewiesen.
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Soll eine sachgrundlose Befristung verlängert werden, ist es nahezu ein Kunstfehler, gleichzeitig mit der Verlängerung die Änderungen weiterer Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Dies führt i.d.R. zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. BAG v. 16.01. 2008 - 7 AZR 603/06). Wie verhält es sich dagegen, wenn der Arbeitgeber in einem mit Sachgrund befristeten Arbeitsverhältnis eine möglicherweise unzulässige Versetzung vornimmt und der Arbeitnehmer sich einverstanden erklärt?
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
Weigert sich ein Arbeitgeber, Entgelt während der Urlaubszeiten eines Arbeitnehmers zu leisten, kann der Arbeitnehmer die angefallenen Urlaubszeiten unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt ansammeln und auf die Folgejahre übertragen. Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums sei zum Schutz des Arbeitgebers – anders als bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit – in diesen Fällen nicht erforderlich.
Arbeitsrecht
Jan-Marcus Rossa
In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 1 KSchG verpflichtet, eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, wenn er eine bestimmte Anzahl an Arbeitnehmern entlassen möchte. Das BAG hat dem EuGH nun zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob Leiharbeitnehmer bei den in § 17 KSchG normierten Schwellenwerten mitzuzählen sind (BAG v. 16.11.2017 – 2 AZR 90/17 (A)).