12
Juli
2018

„Bereits zuvor“ heißt „jemals zuvor“! - BVerfG korrigiert das BAG bei der sachgrundlosen Befristung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer vielbeachteten Entscheidung (vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14) die bisherige Rechtsauffassung des BAG für verfassungswidrig erklärt: § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist so zu verstehen, dass eine erneute sachgrundlose Befristung ausgeschlossen ist, soweit „jemals zuvor“ ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat. Unklar ist nun, wie sich die Entscheidung auf bestehende sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse auswirkt, die im Vertrauen auf die Rechtsprechung des BAG geschlossen wurden.

02
Juli
2018

Höchste Zeit, sich vorzubereiten - auf das neue Geschäftsgeheimnis-Gesetz

Dr. Christian Hoppe, Dr. Dirk Meinhold-Heerlein

Unternehmen, die sich jetzt nicht um ihre Geschäftsgeheimnisse kümmern, geraten in die Gefahr, sie zu verlieren. Schon im Herbst wird das neue „Geschäftsgeheimnis-Gesetz“ in Kraft treten. Der rechtliche Schutz wird dann davon abhängig sein, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen worden sind. Was das ist, ist unklar. Diese Unklarheit ist ein Problem. Sie zwingt die Unternehmen zu erhöhter Aktivität.