13
Januar
2016

Grunderwerbsteuer: Tragfähigkeit der Befreiung für konzerninterne Umwandlungen vor der Klärung?

Dr. Robert Kroschewski

Nach einer Befreiungsvorschrift des Grunderwerbsteuergesetzes (§ 6a GrEStG) lösen bestimmte Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns keine Grunderwerbsteuer aus, falls ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und von diesem beherrschte Gesellschaften beteiligt sind. Das Gesetz erfordert jedoch eine mindestens 5-jährige Vor- und Nachhaltefrist...