06
Juli
2015

Patentbewertung und Einheitliches Patentgericht: Werden europäische Patente auf einen Schlag mehr wert?

Beatrix Arlitt

Patente und Patentportfolios spielen auch als immaterielle Vermögenswerte eine große Rolle: Sie fließen in die Bewertung von Unternehmen ein, werden gehandelt, dienen als Verhandlungsmasse bei Unternehmensverkäufen oder als Sicherheiten für die Aufnahme von Krediten. Einer der für die Bewertung maßgebenden Aspekte ist, inwieweit es durch effektiven Rechtsschutz gelingt, Dritte von der Nutzung der geschützten Technologie auszuschließen. Dieser Rechtsschutz wird sich durch die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts grundlegend ändern: Europäische Patente können in einem einzigen Gerichtsverfahren mit einheitlicher Wirkung für alle benannten EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Das hat Folgen für den Ertragswert.

03
Juli
2015

Dokumentationspflichten nach dem MiLoG

Die Dokumentationspflichten nach dem MiLoG ergänzen die allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und sollen eine effiziente Kontrolle des Mindestlohns durch die Zollbehörden ermöglichen. Aufgrund der aufgeregten Reaktionen zum „Bürokratie-Monster“ (vgl. Die Welt, 12.04.2015) sind bereits einschränkende Verordnungen ergangen.

02
Juli
2015

Die Jahresgebühren für das Einheitspatent stehen fest

Der engere Ausschuss beim Europäischen Patentamt, in welchem die am Einheitspatent teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, hat am 24. Juni 2015 die Jahresgebühren für das Einheitspatent festgelegt. Er ist dabei dem "echten TOP 4"-Vorschlag gefolgt, nach welchem die Jahresgebühren der Summe der gegenwärtigen Jahresgebühren bei den Patentämtern in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden entsprechen. Mit der damit feststehenden Höhe der Gebühren haben Patentanmelder eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für ihre künftige Anmeldestrategie erhalten.

01
Juli
2015

Esche Datenschutz-Checkliste: Outsourcing

Dr. Frank Bongers

Datenschutzrechtliche Standard-Situationen meistern: Schritt für Schritt. Dabei unterstützen die ESCHE Datenschutz-Checklisten.

Outsourcing, insbesondere IT-Outsourcing, führt fast immer auch zu einer Weitergabe personenbezogener Daten an den Dienstleister. Die frühzeitige Berücksichtigung des Datenschutzes verhindert, dass das Outsourcing-Projekt an unerkannten Datenschutzhindernissen scheitert.