Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber ist es gewohnt, bei bestimmten arbeitsrechtlichen Maßnahmen die vom Gesetz vorgeschriebene Form einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere das zwingende Schriftformerfordernis bei Kündigungen, ohne dessen Einhaltung eine Kündigung schlicht unwirksam ist. Ein weiteres Beispiel ist die Ablehnung von Teilzeitwünschen durch den Arbeitgeber, die durch eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer zu erfolgen hat. Beachtet der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene Form bei seiner Ablehnung nicht, gilt kraft gesetzlicher Fiktion der Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers als vereinbart.
Vermögensnachfolge
Der EuGH hatte zu prüfen, ob § 33 Abs. 1 ErbStG gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Diese Regelung sieht eine Anzeigepflicht von Kreditinstituten vor, Informationen zu Vermögenswerten verstorbener Kunden an die zuständige Finanzbehörde für Zwecke der Erhebung der Erbschaftsteuer zu übermitteln.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Erlaubt der Arbeitgeber der Belegschaft die Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses auch zu privaten Zwecken, soll er nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden allenfalls eingeschränkt auf die Verbindungsdaten zugreifen können, wenn der Verdacht eines Missbrauchs im Raum steht. In einem aktuellen Urteil wendet sich jetzt das LAG Berlin-Brandenburg gegen diese Sichtweise und hielt die Verwertung der ohne Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters ausgewerteten Browserverlaufsdaten im Kündigungsschutzprozess für zulässig.
Gewerblicher Rechtsschutz
Brexit − der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union − ist aufgrund des für den 23. Juni 2016 angesetzten Referendums ein konkretes Szenario geworden. Mit dem EU-Austritt verlören Inhaber europäischer Schutzrechte − insbesondere Unionsmarken − ihren Schutz in Großbritannien. Europaweit blockiert würde zudem die Erteilung von Einheitspatenten.
Datenschutz und IT-Recht
Am 12.05.2016 hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Manuel Campos Sánchez-Bordona, seine Schlussanträge zur Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgestellt. Sánchez-Bordona schlägt dem EuGH vor, dynamischen IP-Adressen als personenbezogenes Datum zu klassifizieren.