11
Oktober
2017

Bundesgerichtshof hält erstmals ein bestehendes Compliance-System für konkret relevant in Bezug auf die Höhe der Unternehmensgeldbuße

Dr. Philipp Engelhoven, Maren Stradner

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 09.05.2017 (Az. 1 StR 265/16 „Compliance-Management“) entschieden, dass ein bestehendes Compliance-System in einem Unternehmen konkrete Berücksichtigung bei der Höhe der Unternehmensgeldbuße gemäß § 30 Abs. 1 OWiG findet.

09
Oktober
2017

Besonderheiten beim Kündigungsschutz erwerbstätiger Rentner

Dr. Christian Hoppe

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist ein regelaltersrentenberechtigter Arbeitnehmer im Rahmen einer Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG hinsichtlich des Kriteriums „Lebensalter" deutlich weniger schutzbedürftig als ein Arbeitnehmer, der noch keine Altersrente beanspruchen kann. Dies hat das BAG mit Urteil vom 27.04.2017 entschieden (Aktenzeichen: 2 AZR 67/16). Das Urteil hat gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, in denen immer mehr Mitarbeiter nach Eintritt in das Rentenalter im Betrieb weiterbeschäftigt werden, erhebliche praktische Bedeutung.

05
Oktober
2017

Änderung der Rechtsprechung steht bevor: Arbeitnehmer müssen unbillige Weisungen wohl nicht mehr befolgen

Der Weg für den 10. Senat des BAG zur Rechtsprechungsänderung im Hinblick auf die Frage, ob ein Arbeitnehmer eine unbillige Weisung des Arbeitgebers befolgen muss, ist geebnet. Der 5. Senat hat auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass er an seiner bisher vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält (Antwortbeschluss vom 14.09.2017 – 5 AS 7/17).

29
September
2017

Ertragsteuerliche Entwarnung bei Einheits-GmbH & Co. KG

Die Einheits-GmbH & Co. KG kennzeichnet, dass alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH die Kommanditgesellschaft ist. Dies macht es erforderlich, gesellschaftsvertraglich sicherzustellen, dass der im Grundsatz alleingeschäftsführungsbefugten Komplementärin die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der Kommanditgesellschaft gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Kommanditisten übertragen wird.