UnternehmensteuerrechtDatenschutz und IT-RechtGewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M., Dr. Robert Kroschewski
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 (Dokument Nr. 2017/0894289) Stellung zu den sogenannten Inbound-Fällen – d. h. unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Lizenzgeber, der einem Lizenznehmer in Deutschland eine Software oder Datenbank zur Nutzung überlässt, der sogenannten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Das Schreiben ist insbesondere für deutsche Lizenznehmer von Bedeutung, weil diese im Falle des Eingreifens der beschränkten Steuerpflicht einen sogenannten Steuerabzug („Quellensteuer“) in Höhe von 15 % des gesamten Entgelts vornehmen müssen. Nimmt der deutsche Lizenznehmer den Abzug nicht vor, droht ihm, die Quellensteuer selbst tragen zu müssen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)
Keine guten Nachrichten für den französischen Designer Christian Louboutin: Seinen weltbekannten High-Heels – Markenzeichen: rot lackierte Sohlen – droht eine juristische Niederlage. Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH, Maciej Szpunar, genießen die charakteristischen rote Sohlen (Farb-Code: Pantone 18 1663TP) der Luxusmarke keinen Schutz durch das europäische Markenrecht.
UnternehmensteuerrechtGesellschaftsrecht und M&A
Dr. Robert Kroschewski
Gewinn- bzw. Ergebnisführungsverträge (EAV) mit Tochterkapitalgesellschaften werden oftmals zur Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft abgeschlossen. Sind jedoch noch weitere Gesellschafter an der Tochtergesellschaft beteiligt (sog. außenstehende Gesellschafter), ist für eine AG nach § 304 Aktiengesetz (AktG) zwingende Voraussetzung des EAV, dass den außenstehenden Gesellschaftern ein Ausgleichsanspruch eingeräumt wird.
Medien und Presse
Wer lässt sich schon gerne benoten? Noch dazu von jemandem, der anonym ist und es auch bleibt? Bewertungsportale im Internet sind weitverbreitet, und der Bundesgerichtshof (BGH) hält sie im Grundsatz auch für wichtig und schützenswert.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Der im Hinblick auf eine Regierungsbildung von CDU/CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine weitreichende Reform des Sanktionsregimes für Unternehmen vor, die für das Fehlverhalten von Managern und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfte in diesem Zusammenhang der straf- und bußgeldrechtliche Sanktionsrahmen substantiell erweitert und um weitere Ahndungsmöglichkeiten ergänzt werden.