04
Juli
2017

Ich habe heute leider kein Foto für Dich – Aufnahmen gemeinfreier Gemälde dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden

Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)

Fotografien von Werken, deren urheberrechtlicher Schutz bereits abgelaufen ist, dürfen nicht in eine Online-Mediendatenbank hochgeladen werden, wenn ein Fotografieverbot bestand. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 U 204/16) gab einem städtischen Museum Recht, das gegen einen solchen Upload vorgegangen war.

15
August
2016

Gemeinnützigkeit der Kunst oder künstliche Gemeinnützigkeit?

Dr. Julia Runte, LL.M.

*** UPDATE - BFH bestätigt Urteil des FG Thüringen *** Neue Rechtsprechung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Förderung der bildenden Kunst bei Lagerung der Kunstwerke aus dem Bestand der Stiftung in den Wohnräumen des Stifters

Gerade Sammler im Bereich der bildenden Kunst möchten häufig den Bestand ihrer Sammlung über den eigenen Tod hinaus für die Nachwelt erhalten.

14
Juli
2015

Einschränkung der Panoramafreiheit abgelehnt

Die sog. Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben und zwar ohne Zustimmung des Urhebers (§ 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Dies gilt in Deutschland sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Belgien besteht die Panoramafreiheit dagegen nur bei nicht gewerblicher Nutzung.