Während ESRS S1 die eigene Belegschaft in den Fokus der Berichterstattung rückt, legt ESRS S2 die Berichtsanforderungen für Unternehmen hinsichtlich der Arbeitskräfte in ihrer Wertschöpfungskette fest. Ziel dieses Standards ist es, Transparenz über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu schaffen, die mit der Beschäftigung und den Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbunden sind. Somit betreffen die Berichtsanforderungen sowohl die vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungsketten und schließen alle Arbeitskräfte ein, auf die das Unternehmen mittelbar oder unmittelbar wesentliche Auswirkungen haben kann. Unternehmen sind verpflichtet, relevante Informationen zu den Bereichen Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Zielen offenzulegen. Der Standard überschneidet sich thematisch mit den Nachhaltigkeitsaspekten, die in ESRS S1 adressiert werden, darüber hinaus sind die Offenlegungsanforderungen hinsichtlich der Strategie in Verbindung mit den allgemeinen Angaben aus ESRS 2 zu lesen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) setzen neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Im Februar 2025 wurden im Rahmen der Omnibus-Initiative einschneidende Änderungen hinsichtlich des Berichtsumfangs und der Berichtszeiträume angekündigt: demnach soll der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sowie die Berichtsinhalte vermutlich begrenzt und die Berichtspflicht großer Unternehmen um zwei Jahre verschoben werden. Darüber hinaus gibt es auch Verzögerungen auf nationaler Ebene: bisher wurde die CSRD nicht in nationales Recht umgesetzt. Trotz der regulatorischen Unsicherheiten steht jedoch fest: CSRD und ESRS kommen und alle berichtspflichtigen Unternehmen werden die doppelte Wesentlichkeitsanalyse zur Vorbereitung des Nachhaltigkeitsberichts durchführen müssen.
Die sozialen Standards leiten eine andere Annäherung an die Berichterstattung ein als sie in den umweltbezogenen Standards üblich ist: sie unterscheiden nicht zwischen Themen, sondern zwischen Zielgruppen. In diesem Sinne legt ESRS S1 die Berichtsanforderungen für Unternehmen in Bezug auf ihre eigene Belegschaft fest. Ziel ist es, Transparenz über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden im Unternehmen sowie mit Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu schaffen. Unternehmen müssen Informationen zu Strategien, Konzepten, Maßnahmen sowie Zielen und relevanten Kennzahlen offenlegen. Der Standard ist in Hinblick auf seinen Aufbau umfangreicher als die umweltbezogenen Standards, da insbesondere im Abschnitt Ziele und Kennzahlen umfangreiche Offenlegungen erforderlich sind.
Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E5 legt den Fokus auf die Offenlegungspflichten von Unternehmen in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Transparenz über den Ressourcenverbrauch zu schaffen und den Übergang von linearen zu zirkulären Systemen zu fördern, in denen Materialien und Produkte mehrfach genutzt und Abfälle minimiert werden. Dies umfasst die Darstellung von Materialflüssen, einschließlich des Einsatzes von recycelten oder wiederverwendeten Materialien, sowie Maßnahmen zur Verlängerung der Produktlebensdauer und zur Abfallvermeidung. Darüber hinaus fordert der Standard die Offenlegung von Risiken und Chancen, die sich aus der Ressourcennutzung und der Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsstrategien ergeben.
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 eine Reihe von Vorschlägen zur Vereinfachung und Anpassung bestehender Nachhaltigkeitsvorschriften veröffentlicht. Ziel ist es, bestehende Richtlinien und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in der Wertschöpfungskette zu harmonisieren und den Umfang zu reduzieren.